Händler AGBs von Solidus
1. Allgemeines, Geltungsbereich
1.1 Die nachfolgenden Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gelten ab dem 01.07.2017.
1.2 Alle Lieferungen und Leistungen des Verkäufers erfolgen – vorbehaltlich individueller Vereinbarungen zwischen den Vertragsparteien (§ 305b BGB) – ausschließlich aufgrund dieser Lieferungs- und Zahlungsbedingungen. Sie gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB und sind Bestandteil aller Verträge, die der Verkäufer mit seinen Vertragspartnern – nachfolgend „Käufer“ genannt – über die von ihm angebotenen Lieferungen und Leistungen schließt. Die Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gelten auch für zukünftige Lieferungen und Leistungen an den Käufer, ohne dass der Verkäufer in jedem Einzelfall nochmals auf sie hinweisen muss.
1.3 Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Käufers finden keine Anwendung, es sei denn, der Verkäufer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu. Dieses Zustimmungserfordernis gilt auch dann, wenn der Verkäufer in Kenntnis entgegenstehender Geschäftsbedingungen des Käufers die Lieferung vorbehaltlos ausführt.
2. Vertragsschluss
2.1 Alle Angebote des Verkäufers sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, sie sind als verbindlich gekennzeichnet.
2.2 Die Bestellung der Ware oder sonstige Erteilung von Aufträgen durch den Käufer gelten als verbindliches Angebot an den Verkäufer.
2.3 Die Annahme durch den Verkäufer kann in Schrift- oder Textform (z.B. per Auftragsbestätigung) oder durch Auslieferung der Waren an den Käufer erklärt werden. Im Übrigen gilt bei Warenbestellungen, dass der Auftrag als angenommen gilt, wenn er nicht durch den Verkäufer
- bei Erstaufträgen innerhalb von 20 Werktagen und
- bei Nachaufträgen innerhalb von 10 Werktagen
ausdrücklich abgelehnt wird.
3. Erfüllungsort, Lieferung
3.1 Erfüllungsort für alle Leistungen aus dem Lieferungsvertrag ist Zeulenroda.
3.2 Die Lieferung der Ware erfolgt auf Gefahr des Käufers ab „Lager“. Soweit die nachfolgenden Bestimmungen keine abweichenden Regelungen enthalten, erfolgt die Lieferung auf Kosten des Verkäufers in der für ihn günstigsten Art.
3.3 Aufträge, die für einen Liefertermin einen Wert von Euro 550,-- (bei Nachaufträgen einen Wert von Euro 275,--) nicht erreichen, werden – soweit nichts anderes mit dem Kunden vereinbart -unfrei geliefert. Der Käufer trägt auch die Mehrkosten für zusätzlichen Aufwand, insbesondere für Transportversicherung, Versand per Eilboten, Express oder sonstige vom Üblichen abweichende Versendungsart, Auszeichnung und Sonderkommissionierung.
3.4 Der Verkäufer bestimmt über die Verpackung nach pflichtgemäßem Ermessen. Standardverpackungen des Verkäufers werden nicht besonders in Rechnung gestellt. In allen anderen Fällen hat der Käufer die Kosten der Verpackung zu tragen.
3.5 Der Verkäufer ist zur Teillieferung berechtigt, soweit dies dem Käufer zumutbar ist.
4. Lieferfristen, Liefer- und Annahmeverzug
4.1 Die vom Verkäufer angegebenen Lieferfristen sind nur annähernd, es sei denn, es wurde ausdr ücklich ein fester Termin zugesagt oder vereinbart. Fixgeschäfte sind bei Erstaufträgen ausgeschlossen.
4.2 Überschreitet der Verkäufer eine fest vereinbarte Lieferfrist, wird automatisch, ohne weitere Erklärung, eine Nachlieferfrist von 30 Tagen in Lauf gesetzt. Nach Ablauf dieser Nachlieferfrist gilt der Rücktritt vom Vertrag als vollzogen, es sei denn, der Käufer lehnt vor Ablauf der Nachlieferfrist den Rücktritt ab und verlangt die Erfüllung des Vertrages. In diesem Fall hat der Verkäufer unverzüglich, also ohne schuldhaftes Zögern, den verbindlichen Liefertermin zu nennen. Widerspricht der Käufer diesem Termin nicht unverzüglich, gilt dieser als Fixtermin. Nennt der Verkäufer den Liefertermin nicht unverzüglich, kann der Käufer durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Verkäufer vom Vertrag zurücktreten. Ebenfalls gilt der Rücktritt vom Vertrag nach Ablauf der 30 Tagen Nachlieferfrist als vollzogen, wenn der Verkäufer vor oder während der Nachlieferfrist den Käufer unter Nennung eines verbindlichen Liefertermins zur Erklärung darüber auffordert, ob er auf Vertragserfüllung zum genannten Fixtermin besteht und der Käufer sich nicht unverzüglich äußert oder eine Einigung über den Termin nicht zustande kommt.
4.3 Der Käufer gerät bei Nichtannahme der Waren auch ohne nochmaliges Lieferangebot durch den Verkäufer in Annahmeverzug, soweit ein fester Liefertermin vereinbart worden ist.
4.4 Kommt der Käufer in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, ist der Verkäufer berechtigt, den hieraus entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Im Übrigen geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Ware in dem Zeitpunkt auf den Käufer über, in dem dieser in Annahmeverzug geraten ist.
5. Lieferunterbrechungen
Höhere Gewalt oder sonstige bei Vertragsschluss nicht vorhersehbare, schwerwiegende Störungen (z.B. behördliche Verfügungen, Betriebsstörungen, Streiks und rechtmäßige Aussperrungen, ausbleibende oder nicht rechtzeitige Belieferung durch Lieferanten) berechtigen sowohl den Verkäufer als auch den Käufer, die Liefer- bzw. Annahmefrist um die Dauer der Behinderung, höchstens jedoch bis zu einer Dauer von drei Wochen zu verlängern, sofern die betroffene Vertragspartei die zur Verzögerung geführten Ereignisse nicht zu vertreten hat. Nach Ablauf der Frist nach Satz 1 sind die Vertragsparteien berechtigt vom Vertrag zurückzutreten.
6. Eigentumsvorbehalt
6.1 Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen (gegenwärtige und künftige) aus der laufenden Geschäftsbeziehung mit dem Käufer im Eigentum des Verkäufers (Eigentumsvorbehalt). Saldoziehung und Saldoanerkennung berühren den Eigentumsvorbehalt nicht.
6.2 Der Käufer ist berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren (Vorbehaltsware) im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebs weiter zu veräußern oder zu verarbeiten. Verpfändungen und Sicherungsübereignungen sind ohne Zustimmung des Verkäufers nicht zulässig. Der Käufer ist verpflichtet, den Verkäufer über jeden Zugriff Dritter auf die Vorbehaltsware (z.B. Pfändungen, Beschädigungen) unverzüglich zu unterrichten.
6.3 Im Falle der Weiterveräußerung der Vorbehaltswaren tritt der Käufer hiermit sicherungshalber alle die aus der W eiterveräußerung gegen den Erwerber erwachsenden Forderungen an den Verkäufer ab. Der Verkäufer nimmt die Abtretung an. Der Käufer bleibt zur Einziehung der Forderung berechtigt, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Verkäufer ordnungsgemäß nachkommt. Der Verkäufer kann die Einziehungsermächtigung widerrufen, wenn der Käufer in Zahlungsverzug gerät oder eine wesentliche Verschlechterung seiner Vermögensverhältnisse eintritt, insbesondere wenn der Käufer seine Zahlungen einstellt oder erklärt, sie einstellen zu wollen.
6.4 Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Nichtzahlung fälliger Forderungen, ist der Verkäufer berechtigt bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen vom Vertrag zurückzutreten und die Vorbehaltsware heraus zu verlangen. Im Fall der Nichtzahlung fälliger Forderungen darf die Vorbehaltsware darüber hinaus nur dann herausverlangt werden, wenn der Verkäufer dem Käufer zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt hat, es sei denn, eine solche Fristsetzung ist nach den gesetzlichen Bestimmungen entbehrlich.
7. Gewährleistung
7.1 Bei Mängeln gelieferter Waren leistet der Verkäufer nach seiner Wahl Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Schlägt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehl (z.B. wegen Unmöglichkeit, Unzumutbarkeit, Verweigerung), hat der Käufer das Recht, vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis zu mindern; Ansprüche auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen kann der Käufer nur nach Maßgabe der in Ziffer 8 aufgeführten Bestimmungen geltend machen.
7.2 Sichtbare Mängel hat der Käufer dem Verkäufer
- innerhalb von 10 Werktagen nach Eingang der Ware und
- bei Lieferung vor dem vereinbarten Liefertermin innerhalb von 10 Werktagen nach vereinbartem Liefertermin schriftlich oder in Textform anzuzeigen (Mängelrüge), andernfalls gilt die Ware als genehmigt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften, insbesondere § 377 HGB.
7.3 Die beanstandete Ware darf nur mit Einwilligung des Verkäufers und frei zurückgesandt werden, es sei denn, der Verkäufer ist nicht innerhalb von 10 Werktagen nach Zugang auf die Mängelrüge eingegangen. Bei berechtigter Reklamation erstattet der Verkäufer die angefallenen Portokosten.
7.4 Bei Reklamation von Einzelpaaren ist die gleichzeitige Einsendung der Ware mit der Mängelrüge zulässig. Solche Reklamationen hat der Verkäufer innerhalb von 12 Werktagen nach Zugang zu erledigen, andernfalls ist der Käufer berechtigt, den Kaufpreis der Einzelpaare zu berechnen.
7.5 Hat der Käufer ohne Rückfrage beim Verkäufer eine Verbraucherreklamation durch Umtausch erledigt, so wird der Verkäufer, soweit die Reklamation berechtigt und die Behebung der Mängel nur unter gegenüber dem Warenwert unverhältnismäßigen Aufwand möglich ist, eine Gutschrift erteilen oder Ersatzlieferung vornehmen. Das Risiko einer Ablehnung der Reklamation durch den Verkäufer bleibt für den Käufer bestehen.
8. Haftungsbeschränkung
8.1 Schadensersatzansprüche des Käufers, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen, soweit sich aus diesen Bedingungen, einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen, nichts anderes ergibt.
Der Verkäufer haftet auf Schadensersatz wegen Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlich en oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch den Verkäufer, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die der Vertrag dem Verkäufer nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung also die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertrauen darf.
8.2 Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Verkäufer nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
8.3 Die Einschränkungen der Ziffer 8.1 und 8.2 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Verkäufers, soweit die Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden. Sie gelten nicht, soweit der Verkäufer einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Beschaffenheitsgarantie der Ware übernommen hat sowie bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz.
9. Zahlungsbedingungen
9.1 Die Rechnungen werden auf den Tag der Absendung bzw. Abnahme der Ware ausgestellt.
9.2 Ein Hinausschieben der Fälligkeit (Valutierung) ist grundsätzlich ausgeschlossen und bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.
9.3 Bei Barzahlung (bares Geld oder Überweisung) innerhalb von 10 Kalendertagen werden 3 % Skonto gewährt. Ansonsten ist der Kaufpreis netto (ohne Abzug) innerhalb von 30 Kalendertagen ab Ausstellungsdatum der Rechnung zu zahlen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen zum Zahlungsverzug.
9.4 Die Rechnungen können vom Verkäufer vom 1. bis 10., vom 11. bis 20. und vom 21. bis ultimo jeden Monats auf den jeweils letzten Tag dieser Zeitspanne zusammengezogen werden.
9.5 Als Zahlungstag ist der Tag anzusehen, an dem die Zahlung beim Verkäufer eingeht bzw. gutgeschrieben wird.
9.6 Zahlungen per Scheck sind erst ab einem Mindestwert von 350,00 € (brutto) zulässig. Für die Rechtzeitig der Zahlung per Scheck kommt es ebenso auf die Valutierung des Zahlbetrages auf dem Konto der Verkäuferin an, so dass für die Rechtzeitigkeit der Zahlung der Eingang des Schecks bei der Verkäuferin 2 Werktage vor Fälligkeit der Rechnung sicherzustellen ist.
9.7 Kommt der Käufer mit einer fälligen Rechnung in Rückstand oder tritt in seinen Vermögensverhältnissen eine wesentliche Verschlechterung ein (z.B. drohende Zahlungsunfähigkeit), so ist der Verkäufer berechtigt, bei sämtlichen Kaufverträgen, die auf demselben rechtlichen Verhältnis beruhen, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherstellung auszuführen oder nach Setzung einer angemessenen Frist von diesen Verträgen zurückzutreten; die gesetzlichen Bestimmungen über die Entbehrlichkeit der Fristsetzung bleiben unberührt.
9.8 Der Verkäufer ist berechtigt, Rechnungen auch in elektronischer Form an den Käufer zu übermitteln (z.B. per E-Mail).
10. Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht
Der Käufer ist zur Aufrechnung gegenüber fälligen Forderungen des Verkäufers nur dann berechtigt, wenn er Mängelrügen oder Gegenansprüche aus demselben Kaufvertrag geltend macht. Im Übrigen ist eine Aufrechnung nur mit unbestritten oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zul ässig. Ein Zurückbehaltungsrecht darf der Käufer nur dann ausüben, wenn der Gegenanspruch aus demselben Kaufvertrag stammt.
11. Anwendbares Recht, Gerichtsstand
11.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
11.2 Ist der Käufer Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist der Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten zwischen den Vertragsparteien Zeulenroda. Der Verkäufer ist berechtigt, Klage gegen den Käufer an seinem allgemeinen Gerichtsstandstand zu erheben. Bei Zahlungsverkehr mit Einkaufsvereinigungen ist Gerichtsstand deren Sitz.
Händler AGBs von Solidus
1. Allgemeines, Geltungsbereich
1.1 Die nachfolgenden Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gelten ab dem 01.07.2017.
1.2 Alle Lieferungen und Leistungen des Verkäufers erfolgen – vorbehaltlich individueller Vereinbarungen zwischen den Vertragsparteien (§ 305b BGB) – ausschließlich aufgrund dieser Lieferungs- und Zahlungsbedingungen. Sie gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB und sind Bestandteil aller Verträge, die der Verkäufer mit seinen Vertragspartnern – nachfolgend „Käufer“ genannt – über die von ihm angebotenen Lieferungen und Leistungen schließt. Die Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gelten auch für zukünftige Lieferungen und Leistungen an den Käufer, ohne dass der Verkäufer in jedem Einzelfall nochmals auf sie hinweisen muss.
1.3 Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Käufers finden keine Anwendung, es sei denn, der Verkäufer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu. Dieses Zustimmungserfordernis gilt auch dann, wenn der Verkäufer in Kenntnis entgegenstehender Geschäftsbedingungen des Käufers die Lieferung vorbehaltlos ausführt.
2. Vertragsschluss
2.1 Alle Angebote des Verkäufers sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, sie sind als verbindlich gekennzeichnet.
2.2 Die Bestellung der Ware oder sonstige Erteilung von Aufträgen durch den Käufer gelten als verbindliches Angebot an den Verkäufer.
2.3 Die Annahme durch den Verkäufer kann in Schrift- oder Textform (z.B. per Auftragsbestätigung) oder durch Auslieferung der Waren an den Käufer erklärt werden. Im Übrigen gilt bei Warenbestellungen, dass der Auftrag als angenommen gilt, wenn er nicht durch den Verkäufer
- bei Erstaufträgen innerhalb von 20 Werktagen und
- bei Nachaufträgen innerhalb von 10 Werktagen
ausdrücklich abgelehnt wird.
3. Erfüllungsort, Lieferung
3.1 Erfüllungsort für alle Leistungen aus dem Lieferungsvertrag ist Zeulenroda.
3.2 Die Lieferung der Ware erfolgt auf Gefahr des Käufers ab „Lager“. Soweit die nachfolgenden Bestimmungen keine abweichenden Regelungen enthalten, erfolgt die Lieferung auf Kosten des Verkäufers in der für ihn günstigsten Art.
3.3 Aufträge, die für einen Liefertermin einen Wert von Euro 550,-- (bei Nachaufträgen einen Wert von Euro 275,--) nicht erreichen, werden – soweit nichts anderes mit dem Kunden vereinbart -unfrei geliefert. Der Käufer trägt auch die Mehrkosten für zusätzlichen Aufwand, insbesondere für Transportversicherung, Versand per Eilboten, Express oder sonstige vom Üblichen abweichende Versendungsart, Auszeichnung und Sonderkommissionierung.
3.4 Der Verkäufer bestimmt über die Verpackung nach pflichtgemäßem Ermessen. Standardverpackungen des Verkäufers werden nicht besonders in Rechnung gestellt. In allen anderen Fällen hat der Käufer die Kosten der Verpackung zu tragen.
3.5 Der Verkäufer ist zur Teillieferung berechtigt, soweit dies dem Käufer zumutbar ist.
4. Lieferfristen, Liefer- und Annahmeverzug
4.1 Die vom Verkäufer angegebenen Lieferfristen sind nur annähernd, es sei denn, es wurde ausdr ücklich ein fester Termin zugesagt oder vereinbart. Fixgeschäfte sind bei Erstaufträgen ausgeschlossen.
4.2 Überschreitet der Verkäufer eine fest vereinbarte Lieferfrist, wird automatisch, ohne weitere Erklärung, eine Nachlieferfrist von 30 Tagen in Lauf gesetzt. Nach Ablauf dieser Nachlieferfrist gilt der Rücktritt vom Vertrag als vollzogen, es sei denn, der Käufer lehnt vor Ablauf der Nachlieferfrist den Rücktritt ab und verlangt die Erfüllung des Vertrages. In diesem Fall hat der Verkäufer unverzüglich, also ohne schuldhaftes Zögern, den verbindlichen Liefertermin zu nennen. Widerspricht der Käufer diesem Termin nicht unverzüglich, gilt dieser als Fixtermin. Nennt der Verkäufer den Liefertermin nicht unverzüglich, kann der Käufer durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Verkäufer vom Vertrag zurücktreten. Ebenfalls gilt der Rücktritt vom Vertrag nach Ablauf der 30 Tagen Nachlieferfrist als vollzogen, wenn der Verkäufer vor oder während der Nachlieferfrist den Käufer unter Nennung eines verbindlichen Liefertermins zur Erklärung darüber auffordert, ob er auf Vertragserfüllung zum genannten Fixtermin besteht und der Käufer sich nicht unverzüglich äußert oder eine Einigung über den Termin nicht zustande kommt.
4.3 Der Käufer gerät bei Nichtannahme der Waren auch ohne nochmaliges Lieferangebot durch den Verkäufer in Annahmeverzug, soweit ein fester Liefertermin vereinbart worden ist.
4.4 Kommt der Käufer in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, ist der Verkäufer berechtigt, den hieraus entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Im Übrigen geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Ware in dem Zeitpunkt auf den Käufer über, in dem dieser in Annahmeverzug geraten ist.
5. Lieferunterbrechungen
Höhere Gewalt oder sonstige bei Vertragsschluss nicht vorhersehbare, schwerwiegende Störungen (z.B. behördliche Verfügungen, Betriebsstörungen, Streiks und rechtmäßige Aussperrungen, ausbleibende oder nicht rechtzeitige Belieferung durch Lieferanten) berechtigen sowohl den Verkäufer als auch den Käufer, die Liefer- bzw. Annahmefrist um die Dauer der Behinderung, höchstens jedoch bis zu einer Dauer von drei Wochen zu verlängern, sofern die betroffene Vertragspartei die zur Verzögerung geführten Ereignisse nicht zu vertreten hat. Nach Ablauf der Frist nach Satz 1 sind die Vertragsparteien berechtigt vom Vertrag zurückzutreten.
6. Eigentumsvorbehalt
6.1 Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen (gegenwärtige und künftige) aus der laufenden Geschäftsbeziehung mit dem Käufer im Eigentum des Verkäufers (Eigentumsvorbehalt). Saldoziehung und Saldoanerkennung berühren den Eigentumsvorbehalt nicht.
6.2 Der Käufer ist berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren (Vorbehaltsware) im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebs weiter zu veräußern oder zu verarbeiten. Verpfändungen und Sicherungsübereignungen sind ohne Zustimmung des Verkäufers nicht zulässig. Der Käufer ist verpflichtet, den Verkäufer über jeden Zugriff Dritter auf die Vorbehaltsware (z.B. Pfändungen, Beschädigungen) unverzüglich zu unterrichten.
6.3 Im Falle der Weiterveräußerung der Vorbehaltswaren tritt der Käufer hiermit sicherungshalber alle die aus der W eiterveräußerung gegen den Erwerber erwachsenden Forderungen an den Verkäufer ab. Der Verkäufer nimmt die Abtretung an. Der Käufer bleibt zur Einziehung der Forderung berechtigt, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Verkäufer ordnungsgemäß nachkommt. Der Verkäufer kann die Einziehungsermächtigung widerrufen, wenn der Käufer in Zahlungsverzug gerät oder eine wesentliche Verschlechterung seiner Vermögensverhältnisse eintritt, insbesondere wenn der Käufer seine Zahlungen einstellt oder erklärt, sie einstellen zu wollen.
6.4 Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Nichtzahlung fälliger Forderungen, ist der Verkäufer berechtigt bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen vom Vertrag zurückzutreten und die Vorbehaltsware heraus zu verlangen. Im Fall der Nichtzahlung fälliger Forderungen darf die Vorbehaltsware darüber hinaus nur dann herausverlangt werden, wenn der Verkäufer dem Käufer zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt hat, es sei denn, eine solche Fristsetzung ist nach den gesetzlichen Bestimmungen entbehrlich.
7. Gewährleistung
7.1 Bei Mängeln gelieferter Waren leistet der Verkäufer nach seiner Wahl Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Schlägt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehl (z.B. wegen Unmöglichkeit, Unzumutbarkeit, Verweigerung), hat der Käufer das Recht, vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis zu mindern; Ansprüche auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen kann der Käufer nur nach Maßgabe der in Ziffer 8 aufgeführten Bestimmungen geltend machen.
7.2 Sichtbare Mängel hat der Käufer dem Verkäufer
- innerhalb von 10 Werktagen nach Eingang der Ware und
- bei Lieferung vor dem vereinbarten Liefertermin innerhalb von 10 Werktagen nach vereinbartem Liefertermin schriftlich oder in Textform anzuzeigen (Mängelrüge), andernfalls gilt die Ware als genehmigt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften, insbesondere § 377 HGB.
7.3 Die beanstandete Ware darf nur mit Einwilligung des Verkäufers und frei zurückgesandt werden, es sei denn, der Verkäufer ist nicht innerhalb von 10 Werktagen nach Zugang auf die Mängelrüge eingegangen. Bei berechtigter Reklamation erstattet der Verkäufer die angefallenen Portokosten.
7.4 Bei Reklamation von Einzelpaaren ist die gleichzeitige Einsendung der Ware mit der Mängelrüge zulässig. Solche Reklamationen hat der Verkäufer innerhalb von 12 Werktagen nach Zugang zu erledigen, andernfalls ist der Käufer berechtigt, den Kaufpreis der Einzelpaare zu berechnen.
7.5 Hat der Käufer ohne Rückfrage beim Verkäufer eine Verbraucherreklamation durch Umtausch erledigt, so wird der Verkäufer, soweit die Reklamation berechtigt und die Behebung der Mängel nur unter gegenüber dem Warenwert unverhältnismäßigen Aufwand möglich ist, eine Gutschrift erteilen oder Ersatzlieferung vornehmen. Das Risiko einer Ablehnung der Reklamation durch den Verkäufer bleibt für den Käufer bestehen.
8. Haftungsbeschränkung
8.1 Schadensersatzansprüche des Käufers, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen, soweit sich aus diesen Bedingungen, einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen, nichts anderes ergibt.
Der Verkäufer haftet auf Schadensersatz wegen Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlich en oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch den Verkäufer, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die der Vertrag dem Verkäufer nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung also die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertrauen darf.
8.2 Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Verkäufer nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
8.3 Die Einschränkungen der Ziffer 8.1 und 8.2 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Verkäufers, soweit die Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden. Sie gelten nicht, soweit der Verkäufer einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Beschaffenheitsgarantie der Ware übernommen hat sowie bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz.
9. Zahlungsbedingungen
9.1 Die Rechnungen werden auf den Tag der Absendung bzw. Abnahme der Ware ausgestellt.
9.2 Ein Hinausschieben der Fälligkeit (Valutierung) ist grundsätzlich ausgeschlossen und bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.
9.3 Bei Barzahlung (bares Geld oder Überweisung) innerhalb von 10 Kalendertagen werden 3 % Skonto gewährt. Ansonsten ist der Kaufpreis netto (ohne Abzug) innerhalb von 30 Kalendertagen ab Ausstellungsdatum der Rechnung zu zahlen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen zum Zahlungsverzug.
9.4 Die Rechnungen können vom Verkäufer vom 1. bis 10., vom 11. bis 20. und vom 21. bis ultimo jeden Monats auf den jeweils letzten Tag dieser Zeitspanne zusammengezogen werden.
9.5 Als Zahlungstag ist der Tag anzusehen, an dem die Zahlung beim Verkäufer eingeht bzw. gutgeschrieben wird.
9.6 Zahlungen per Scheck sind erst ab einem Mindestwert von 350,00 € (brutto) zulässig. Für die Rechtzeitig der Zahlung per Scheck kommt es ebenso auf die Valutierung des Zahlbetrages auf dem Konto der Verkäuferin an, so dass für die Rechtzeitigkeit der Zahlung der Eingang des Schecks bei der Verkäuferin 2 Werktage vor Fälligkeit der Rechnung sicherzustellen ist.
9.7 Kommt der Käufer mit einer fälligen Rechnung in Rückstand oder tritt in seinen Vermögensverhältnissen eine wesentliche Verschlechterung ein (z.B. drohende Zahlungsunfähigkeit), so ist der Verkäufer berechtigt, bei sämtlichen Kaufverträgen, die auf demselben rechtlichen Verhältnis beruhen, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherstellung auszuführen oder nach Setzung einer angemessenen Frist von diesen Verträgen zurückzutreten; die gesetzlichen Bestimmungen über die Entbehrlichkeit der Fristsetzung bleiben unberührt.
9.8 Der Verkäufer ist berechtigt, Rechnungen auch in elektronischer Form an den Käufer zu übermitteln (z.B. per E-Mail).
10. Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht
Der Käufer ist zur Aufrechnung gegenüber fälligen Forderungen des Verkäufers nur dann berechtigt, wenn er Mängelrügen oder Gegenansprüche aus demselben Kaufvertrag geltend macht. Im Übrigen ist eine Aufrechnung nur mit unbestritten oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zul ässig. Ein Zurückbehaltungsrecht darf der Käufer nur dann ausüben, wenn der Gegenanspruch aus demselben Kaufvertrag stammt.
11. Anwendbares Recht, Gerichtsstand
11.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
11.2 Ist der Käufer Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist der Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten zwischen den Vertragsparteien Zeulenroda. Der Verkäufer ist berechtigt, Klage gegen den Käufer an seinem allgemeinen Gerichtsstandstand zu erheben. Bei Zahlungsverkehr mit Einkaufsvereinigungen ist Gerichtsstand deren Sitz.